Touristenfischereischein

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Allgemeine Informationen
Seit dem 1. Juli 2005 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern den so genannten Touristen-Fischereischein. Bisher war er in rund 150 Ausgabestellen landesweit erhältlich. Durch die veränderte Verordnung können die Scheine nun auch von Touristinformationen, Kurverwaltungen, Campingplatzbetreibern, Angelserviceunternehmen, Binnenfischern und anderen Anbietern vertrieben werden, sofern sie behördlich dazu ermächtigt werden.
Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Erwerben kann ihn jedermann, der älter als 14 Jahre ist und dies mit einem amtlichen Dokument belegen kann.
Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24,- Euro, für die Verlängerung jeweils 13,- Euro [ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten.

Rechtsgrundlagen
Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V) Vom 13. April 2005

Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines zeitlich befristeten Fischereischeins
- Personalausweis

Kosten
24,-€ Gebühr für Erstausstellung
13,-€ Gebühr für Verlängerung

Ansprechpartner
Touristinfo Sternberg
Am Markt 3
19406 Sternberg

Telefon (03847) 444535
Telefax (03847) 444570
touristinfo@stadt-sternberg.de

Hier können sie den Antrag Downloaden

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